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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Technikplaza GmbH

Steinfurt 43
52222 Stolberg 
Deutschland

Telefon +49 (0) 240 290 69450


E-Mail: [email protected]

eingetragen beim Amtsgericht Aachen; HRB-20195
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE306202046

- gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Chantal Mohrmann und Hans Zuijderwijk -

nachfolgend ‚Technikplaza genannt
 

Präambel

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und werden dem Vertragspartner von Technikplaza vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Homepage www.technikplaza.de auf seinen Arbeitsspeicher zu laden und dort zu speichern. Auf Wunsch können die AGB überdies unter der E-Mail-Adresse [email protected] in digitaler oder schriftlicher Form kostenlos angefordert werden. Bei einer Bestellung auf www.technikplaza.de erklärt der Kunde sich mit den AGB einverstanden, wenn er die Bestellung bis zum Ende durchführt.

(2) Die Anschrift von Technikplaza sowie die Vertretungsberechtigte von Technikplaza sind am Anfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt und können ebenfalls der Auftragsbestätigung entnommen werden.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Technikplaza, insbesondere auch für die Geschäftsbeziehungen, die über die von Technikplaza zu gewerblichen Zwecken unter der Domain www.technikplaza.de betriebenen Webshop zustande kommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, sofern es sich bei dem Website Vertragspartner um einen Unternehmer handelt. Für Verbraucher gilt dies nicht.

(2) Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche Personen, die eine Bestellung nicht zu einem Zweck abschließen, der überwiegend einer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die eine Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vornehmen.
 
(3) Die Vertragsabwicklung und die Lieferung der Produkte und Dienste von Technikplaza erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden AGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung.


§ 2 Produktauswahl

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit auf der Website von Technikplaza GmbH Produkte auszuwählen und zu bestellen.

(2) Darüber hinaus kann der Kunde direkt bei Technikplaza Produkte und / oder Dienste bestellen oder entsprechende Angebote einholen.

(3) Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Webseite.

(4) Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Webseite anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt. Der Kunde hat jederzeit Zugang zu einer Übersicht der in seinem Warenkorb befindlichen Produkte, inklusive Angabe der Einzel- und Gesamtendpreise der Produkte inklusive Mehrwertsteuer.

(5) Vor Versendung der Bestellung durch Anklicken des ‚Bestell-Buttons‘ ermöglicht Technikplaza dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

§ 3 Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)

(1) Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
(2) Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise per normalem Brief oder einer E-Mail zu richten an:

Technikplaza GmbH

Steinfurt 43
52222 Stolberg
Deutschland

+49 (0) 240 290 69450
+49(0)160 966 06829
E-Mail: [email protected]

Hierfür kann auch das Widerrufsformular von Technikplaza GmbH verwendet werden. Die Verwendung des Widerrufsformulars ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Widerrufsfrist ist gewährt, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(3) Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht:
a) bei Lieferung von Produkten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
b) für Dienste, womit nach ausdrücklicher Einstimmung des Verbrauchers begonnen ist, bevor die Bedenkzeit beendet
ist.
c) bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt worden sind.

(4) Folgen des Widerrufsrechts
Wenn ein Verbraucher diesen Vertrag widerruft, wird Technikplaza alle hieran verbundenen, durch den Verbraucher erhaltenen Zahlungen (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten die sich daraus ergeben, dass Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von Technikplaza angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat sowie eventuelle Zollkosten und Zahlungsgebühren), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Verbrauchers bezüglich dieses Vertrags bei Technikplaza eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Technikplaza dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Entgelte für die Rückzahlung, wie zum Beispiel Kreditkartengebühren werden nicht berechnet. Technikplaza kann die Rückzahlung verweigern, bis es die Waren zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher Technikplaza über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Technikplaza zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewährt, wenn Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Verbraucher zurückzuführen ist.

Wir bitten die Waren und Verpackungen während der Widerrufungsfrist sorgfältig zu behandeln und die Ware nur so weit auszupacken und zu testen, wie nötig. Nimmt der Verbraucher das Widerrufungsrecht in Anspruch, schickt er die Waren in Originalform mit sämtlichem Zubehör und wenn möglich in Originalverpackung zurück. Sollte die Originalverpackung nicht mehr brauchbar sein, sorgt der Verbraucher für eine geeignete Ersatzverpackung.

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren selbst.
Für eine einfache und kostengünstige Abwicklung der Rücksendung kann Verbraucher den auf der Website angebotenen Retouren Service von Technikplaza nutzen.

Hinweis: Das Muster-Widerrufsformular finden Sie hier oder unter folgendem Link: Rücksendungen

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Die jeweiligen Preise für Produkte und Dienste werden im Angebot oder auf der Webseite von Technikplaza angegeben. Die genannten Preise gelten für die Dauer des jeweiligen Angebots.

(2) Technikplaza behält sich Preisänderungen aufgrund von Veränderungen der Umsatzsteuer oder andere Änderungen im Gesetz- und öffentlicher Ordnung gegenüber Unternehmern vor. Auf Verbraucher findet dies keine Anwendung.
 
(3) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung dokumentiert wurden. Die Preise, wie sie auf den Internetseiten dargestellt werden, sind grundsätzlich richtig, jedoch behält sich Technikplaza technische Eingabefehler vor. Bei Eingabefehlern werden dem Kunden die richtigen Preise nach Bestelleingang mitgeteilt. In diesem Fall kann der Kunde die Bestellung der betreffenden Produkte rückgängig machen, oder den Bestellvorgang mit den korrigierten Preisen fortsetzen.

(4) Für Produkte oder Dienste wobei die Kosten abhängig sind von Schwingungen auf den finanziellen Markt oder anderen Einflüssen worauf Technikplaza keinen Griff hat, besteht die Möglichkeit mit variablen Preisen zu arbeiten. Sollte dies der Fall sein, dann wird ausdrücklich im Angebot dass es sich hierbei um Orientierungspreise handelt.

(5) Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise und beinhalten die jeweils gültige deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Bestandteile, sofern im Angebot von Technikplaza nicht etwas anderes aufgeführt wird. Innerhalb von Deutschland sind die Versandkosten bereits inklusive. Bei Sendungen ins EU-Ausland fallen seperate Lieferkosten an. Unser Kundenservice informiert Sie umgehend nach dem Bestelleintritt über die Höhe der Versandkosten. Bei Sendungen ins Nicht-EU-Ausland (Schweiz) können jedoch Zölle, Steuern und andere Gebühren anfallen, die der Kunde zu tragen hat.

§ 5 Angebot und Vertragsschluss

(1) Das Angebot von Technikplaza umfasst eine so möglichst präzise Umschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienste. Anhand der Umschreibung ist es dem Kunden möglich, das Angebot sorgfältig zu beurteilen. Sofern Abbildungen verwendet werden, zeigen diese eine so wahrheitsgemäß mögliche Darstellung der angebotenen Produkte und/oder Dienste dar.
Das Angebot umfasst ebenfalls Informationen über die durch die Annahme des Angebots entstehenden Rechte und Pflichten des Kunden, sowie die wesentlichen Merkmale des Produkts, den Preis inkl. oder exkl. MwSt. und, sofern zutreffend, die Lieferkosten.
Darüber hinaus werden die Zahlungsbedingungen, die Ausführung der Lieferung, ein eventuelles Widerrufsrecht des Kunden sowie die Dauer der Aufrechterhaltung des Angebots angegeben.

(2) Der Vertrag kommt durch die rechtzeitige Annahme des Angebots und die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Angebote von Technikplaza können innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe des Angebots angenommen werden. Nach Ablauf von 14 Tagen wird das Angebot nicht mehr aufrechterhalten. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung des Angebots, verbunden mit einem neuen Angebot, das sodann von Technikplaza angenommen werden kann.

(3) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die zu bestellenden Produkte können in den Warenkorb verschoben werden. Durch Anklicken des Buttons [„Bestellung senden“] der Verbraucher ein verbindliches Kaufangebot der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail an die bei der Bestellung hinterlegte E-Mail Adresse. Ihr Kaufangebot wird mit dieser Bestätigungs-E-Mail angenommen.

(4) Neueste online Bestellungen können Kunden in ihrem persönlichen Kundenkonto auf der Website einsehen, sofern diese sich bei Technikplaza mit einem Account registriert haben.


§ 6 Unterlagen, Entwürfe und Dokumentation

(1) Technikplaza behält sich an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Entwürfen, Dokumenten, Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und ähnlichen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von Technikplaza genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
 
(2) Sämtliche Apparate, Werkzeuge, Gießformen, Matrizen, Formen und Modelle, die bei der Vertragsdurchführung verwendet werden, sind gemäß Fabrikationsnormen hergestellt und befinden sich im Eigentum von Technikplaza. Auch wenn dafür separate Kosten berechnet worden sind. Dies gilt ebenfalls für die daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte.

(3) Der Kunde stellt Technikplaza von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten frei.
 
(4) Technikplaza ist berechtigt, Apparate, Werkzeuge, Gießformen, Matrizen, Formen und Modelle zu vernichten, sofern der betreffende Gegenstand während eines Zeitraums von fünf aufeinander folgenden Jahren nicht mehr benutzt wurde und/oder abgenutzt ist.

(5) Sofern dadurch keine offensichtlichen oder angewiesenen vertraulichen Informationen an Dritte bekannt gegeben werden, ist Technikplaza berechtigt, die durch einen Auftrag gewonnenen Kenntnisse auch zu anderen Zwecken zu verwenden.


§ 7 Durchführung des Vertrags

(1) Auslieferung (Deutschland, Österreich)
Technikplaza verpflichtet sich die bestellten Produkte bei vereinbarter Vorkasse innerhalb von 30 Tagen Zahlungseingang, ansonsten nach Eingang der Bestellung an dem vom Kunden angegebenen Ort und während den normalen Geschäftszeiten ausliefern, sofern bei einzelnen Produkten oder im Angebot keine abweichenden Lieferzeiten angegeben oder in einer E-Mail angekündigt worden sind. Das Streben ist die Lieferungszeit innerhalb von 3 bis 5 Werktagen.

(2) Technikplaza wird dem Kunden vor oder bei Ablieferung der Produkte und/oder Dienste die folgenden Informationen schriftlich oder derart mitteilen, dass die Informationen auf einem Datenträger gespeichert werden können:
a. die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte Information, es sei denn, diese Information wurde bereits zur Ausführung des Vertrags erteilt.
b. die Voraussetzungen des Widerrufsrechts.
c. die Anschrift der Niederlassung von Technikplaza, bei der der Kunde sich beschweren kann.
d. sofern zutreffend: Information über Garantien.
e. bei befristeten und unbefristeten Verträgen werden die Voraussetzungen einer Kündigung beschrieben.

(3) Verweigert der Kunde die Abnahme oder kann die Ablieferung bei der von dem Kunden angegebenen Adresse aus anderen, dem Kunden zurechenbaren Gründen, nicht erfolgen, dann ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

(4) Sollte die Lieferung verzögert werden, durch den Kunden zuzurechnenden Umständen, dann werden die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert. Der Kunde dient in diesen Fall selbst die Waren zu versichern.

(5) Soweit es sich um teilbare Leistungen handelt, ist Technikplaza berechtigt, die Lieferung der unterschiedlichen Teile zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorzunehmen und diese separat in Rechnung zu stellen.
 
(6) Die Verpflichtung von Technikplaza zur Lieferung entfällt, wenn Technikplaza trotz ordnungsgemäßem, kongruentem Deckungsgeschäft selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird und die Nichtverfügbarkeit der bestellten Produkte nicht zu vertreten hat. Ein Beschaffungsrisiko wird von Technikplaza nicht übernommen. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich informiert und die eventuell von ihm geleistete Zahlung unverzüglich erstattet. Sofern möglich, kann Technikplaza dem Kunden in diesem Fall die Lieferung eines Ersatzprodukts anbieten. Dem Kunden ist es freigestellt, dies anzunehmen oder abzulehnen.

(7) Technikplaza stellt für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten eine Hotline zur Verfügung. Diese Hotline steht dem Kunden wöchentlich 5 Tage (Montag bis Freitag) zu den üblichen Geschäftszeiten (08:00 bis 17:00 Uhr) zur Verfügung. Auch auf der Rechnung wird der Kunde nochmals auf diese Möglichkeit hingewiesen.


§ 8 Technische Voraussetzungen/Abweichungen von Endprodukten

(1) Der Großteil der durch Technikplaza zu liefernden Produkte sind Gummi- und Kunststoffprodukte oder Gummi-Kunststoffkombinationen. Aufgrund der Art der Produkte, können sich die Produkte unterscheiden hinsichtlich Farbe, Dicke, Rillen, Relief. Diese ästhetischen Aspekte und/oder Unterschiede können nicht als Fehler oder als mangelhafte Leistung qualifiziert werden, da diese Aspekte / Unterschiede durch die Art der Produkte bedingt ist. Als geringe Abweichung gilt insbesondere ein geringer Farbunterschied, abweichende Maße (Länge, Dicke, Breite) bis zu 5% des angegebenen Maßes und Abweichungen der Härte von Gummi- und Granulatprodukten bis zu 5%. Auch Abfärbung kann kein Grund zur Reklamation sein.

(2) Zur Beurteilung, ob es sich um eine geringe Abweichung handelt, werden repräsentative Stichproben des Produkts entnommen.

(3) Sofern für die spätere Verwendung des Produkts bestimmte technische Voraussetzungen bestehen, hat der Kunde dies Technikplaza bei Vertragsschluss mitzuteilen. Falls der Kunde Technikplaza nicht entsprechend informiert, liegt das Risiko der späteren Nutzung und Nutzbarkeit bei dem Kunden.

 
§ 9 Technische Voraussetzungen/Spezifikationen (halbfertiger) Fabrikate

(1) Sofern vertragsgemäß halbfertige Fabrikate an den Kunden geliefert werden, erfolgt die Nutzung, Weiterverarbeitung und Veränderung, sowie die anschließende Verwendbarkeit des Fabrikats auf Kosten und Risiko des Kunden, es sei denn, Technikplaza hat vorab eine entsprechende Garantie erteilt.


§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Technikplaza stellt dem Kunden für die bestellte Ware und/oder Dienste eine Rechnung aus, die per E-Mail an ihn verschickt wird, sofern die entsprechenden Angaben nicht bereits in der Bestätigungs-E-Mail enthalten sind. Der Kunde ist damit einverstanden, die Rechnung nicht in Papierform per Briefpost zu erhalten.

(2) Technikplaza bietet die Zahlungsarten Vorkasse, PayPal, Sofortüberweisung, Giropay, Kreditkarte, sowie Kauf auf Rechnung für Spezialkunden an. Die Zahlungen werden sicher über den betreffenden Zahlungsdienstleister ausgeführt. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Einzelheiten hinsichtlich der Erfassung und Verwertung der Kundendaten sind in der Datenschutzerklärung von Technikplaza aufgenommen.

(3) Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise, inklusive Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern in Österreich (EU) die ihre Umsatzsteuer-Ident.-Nr. bei der Bestellung angegeben haben, sowie bei Lieferungen in die Schweiz, wird die Umsatzsteuer nicht berechnet. Dies wird auf der entsprechenden Rechnung angegeben.  

(4)Gemäß § 4, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung hat der Kunde die in Zusammenhang mit der Lieferung in die Schweiz entstehenden Zusatzkosten selbst zu tragen.

(5) Der Kunde hat die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn, diesbezüglich ist etwas anderes vereinbart worden. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Rechnungsbetrag auf dem Konto von Technikplaza eingegangen ist.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, während des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an Technikplaza zu bezahlen, es sei denn, dass Technikplaza einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 9 % über dem Basiszinssatz beträgt.
Technikplaza behält sich vor, die durch die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu bringen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet Technikplaza Fehler in genannten oder gegebenen Bezahlungsdaten sofort zu melden.

(8) Technikplaza kann innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens untersuchen, ob der Kunde seine Bezahlungsverpflichtung erfüllen kann, oder ob es sonstige Faktoren gibt, die einen eventuellen Vertrag im Wege stehen könnten. Falls auf Grund der Nachforschung gegründete Annahme besteht, dass der Kunde seine Zahlungspflicht nicht nachkommen kann, kann Technikplaza die Bestellung verweigern oder an der Ausführung besondere extra Konditionen verbinden.


§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Technikplaza behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Technikplaza ist berechtigt, die Waren zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Waren pfleglich zu behandeln.

(3) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer Technikplaza unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Technikplaza die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den bei Technikplaza entstandenen Ausfall.

Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, der bei Abschluss des Rechtsgeschäft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten zusätzlich die folgenden Regelungen:

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an Technikplaza in Höhe des mit Technikplaza vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Technikplaza die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Technikplaza wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für Technikplaza. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Technikplaza nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Technikplaza das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer Technikplaza anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Technikplaza verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an Technikplaza ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Technikplaza nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

(6) Technikplaza verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 12 Gewährleistung und Beschwerden

Für Verbraucher gilt Folgendes:
(1) Der Verbraucher verpflichtet sich um innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung der Waren zu untersuchen ob Technikplaza diese ordnungsgemäß geliefert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann muss der Verbraucher Technikplaza davon unverzüglich schriftlich informieren.

(2) Soweit die gelieferten Produkte nicht die zwischen Technikplaza und dem Verbraucher vereinbarte Beschaffenheit haben, sich nicht für die vertragsgemäße vorausgesetzte oder die allgemeine in Deutschland gängige Verwendung eignen oder nicht die Eigenschaften haben, die der Verbraucher nach den öffentlichen Aussagen von Technikplaza erwarten konnte, so ist Technikplaza zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Technikplaza aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

(3) Der Verbraucher kann wahlweise eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung von Technikplaza verlangen. Technikplaza ist jedoch berechtigt, die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Verbraucher bietet. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Technikplaza die verpflichtete Nacherfüllung insgesamt verweigert hat, kann der Verbraucher wahlweise die Herabsetzung des Preises verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Im letzten Fall sendet der Verbraucher die Waren zurück.

Für Unternehmer gilt Folgendes:
(4) Gewährleistungsansprüche eines Unternehmers setzen voraus, dass der Unternehmer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Bei offensichtlichen Mängeln des gelieferten Produkts hat der Unternehmer Technikplaza den Mangel unverzüglich schriftlich mitzuteilen, jedoch spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung der Waren. Unterlässt der Unternehmer eine solche Mängelanzeige, gilt das betreffende Produkt als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Versteckte Mängel hat der Unternehmer Technikplaza unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(5) Bei Mangelware verpflichtet sich Technikplaza entweder zu einer Nachbesserung, oder zu einer einmaligen Ersatzlieferung. Technikplaza ist berechtigt, die vom Unternehmer bevorzugte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Unternehmer bietet.

Allgemein
(6) Technikplaza ist empfänglich für Versteckte Mängel bis zu sechs Monaten nach der Lieferung.

(7) Ein Mangel dient so detailliert wie möglich beschrieben zu werden und eventuell mit Bildmaterial ergänzt zu werden. Der Kunde stellt Technikplaza die Gelegenheit die Beschwerde zu untersuchen. Auf Wunsch Technikplaza’s sendet der Kunde die Mangelware im unveränderten Zustand für Kontrollzwecke an Technikplaza zurück.

(8) Bei benutzten, gelagerten oder bearbeiteten Waren ist Technikplaza nicht empfänglich für Reklamationen.

(9) Falls der Kunde die gelieferte Waren verändert hat, repariert hat oder hat reparieren lassen, eine nicht reguläre Anwendung stattgefunden hat, oder die Verwendungsabsicht ungeeignet war, entfallen sämtliche Garantien und Ansprüche auf Schadenersatz.

(10) Technikplaza haftet nicht für Folgeschäden oder andere zusätzliche Kosten.
Mängelanzeigen sind entweder schriftlich zu richten an:

Technikplaza GmbH
Steinfurt 43
52222 Stolberg
Deutschland

Oder per E-Mail an [email protected]


§ 13 Haftung

(1) Soweit Technikplaza bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haftet Technikplaza im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Technikplaza allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(2) Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Technikplaza nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit es sich um die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen handelt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Technikplaza ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Technikplaza.

(4) Die Haftung Technikplaza’s ist in allen Fällen begrenzt auf den Netto-Rechnungswert der gelieferten Waren. Für übrige Schäden, worunter indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangene Einnahmen, oder verpasste Ersparnisse fallen, haftet Technikplaza nicht.

(5) Technikplaza haftet nicht für Schäden, welche entstanden, indem die gelieferten Waren nicht wie angezeigt verwendet worden sind oder Anleitungen missachtet wurden.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Vorliegen von höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten von außen kommende, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden können. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördlicher Eingriffe, Energie-und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch beispielsweise Feuer, Wasser und Maschinenschäden oder (Produktion)Materialschäden übermäßige Abwesenheit des Personals wegen Krankeit, sonstige Behinderungen, die nicht von Technikplaza schuldhaft herbeigeführt worden sind. Bei Vorliegen eines Umstandes der höheren Gewalt wird der Käufer von Technikplaza umgehend über Beginn und Ende des beeinträchtigenden Umstandes informiert.

(2) Ist Technikplaza die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als 30 Tage aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen in diesem Fall nicht.

(3) Sofern es sich um teilbare Leistungen handelt und Technikplaza bei Eintritt der höheren Gewalt bereits Leistungen erbracht hat, ist Technikplaza berechtigt, die erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen.

§ 15 Kündigung

Ein auf bestimmte Dauer eingegangenes Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Produkten oder Diensten vorsieht, kann durch die Parteien zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sofern eine Kündigung nicht erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um die die gleiche Vertragslaufzeit.

§ 16 Datenschutz

Technikplaza wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, beachten. Näheres kann der Datenschutzerklärung entnommen werden.


§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstandsvereinbarung

Für sämtliche Rechtsgeschäfte und rechtliche Beziehungen von Technikplaza gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht sowie etwaige andere zwischenstaatliche Übereinkommen finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der betreffende Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird.
Bei Rechtsstreitigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche, außergerichtliche Einigung.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten der Geschäftssitz von Technikplaza vereinbart. Technikplaza ist ebenfalls berechtigt, am Sitz des jeweiligen Kunden Klage zu erheben.


§ 18 Nebenabreden, Schriftformerfordernis

Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung. Die übrigen Bestimmungen der ABG bleiben unvermindert wirksam.